Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Apen beschließt die Abwägung für die
während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1
Baugesetzbuch (BauGB) und der frühzeitigen Beteiligung der berührten Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB der Änderung
Nr. 26 des Flächennutzungsplans (2017) – Apen, Raiffeisen-Markt Apen –
vorgebrachten Anregungen. Der Abwägungstext ist der Niederschrift über die
Sitzung des Gemeinderates am 26.09.2023 beigefügt.
Der Rat der Gemeinde Apen beschließt die Abwägung für die
während der öffentlichen Auslegung der Änderung Nr. 26 des Flächennutzungsplans
(2017) – Apen, Raiffeisen-Markt Apen – vorgebrachten Anregungen sowie für die
Stellungnahmen der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange. Der Abwägungstext ist der Niederschrift über die Sitzung des
Gemeinderates am 26.09.2023 beigefügt.
Die Verwaltung wird beauftragt, die
Personen sowie die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange, welche Anregungen vorgebracht haben, von dem Ergebnis der Abwägung mit
Angabe der Gründe zu unterrichten.
Der Begründung wurde ein
Umweltbericht beigefügt.
Der Rat der Gemeinde Apen beschließt vorbehaltlich einer positiven Beschlussfassung der Kreisgremien des
Landkreises Ammerland bzgl. einer möglichen Zusammenlegung der Grundzentren
Apen und Augustfehn zu einem gemeinsamen Grundzentrum und der damit
einhergehenden Vorwegnahme des zukünftigen Regionalen Raumordnungsprogrammes im
Oktober 2023 den ihm vorgelegten Entwurf der Änderung Nr. 26 des
Flächennutzungsplans (2017) – Apen, Raiffeisen-Markt –, bestehend aus der
Planzeichnung und der Begründung. Der Rat stimmt hierbei der Aufnahme der
Abwägungsergebnisse in die Begründung zu.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Änderung Nr. 26 des Flächennutzungsplans (2017) gemäß § 6 Abs. 1 BauGB dem Landkreis Ammerland zur Genehmigung vorzulegen sowie die Erteilung der Genehmigung ortsüblich bekanntzumachen.
Sachverhalt:
Der Sachverhalt wird für die Änderung Nr. 26 des Flächennutzungsplans (2017) und den im Parallelverfahren ausgelegten Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 15 gemeinsam dargestellt, die Beschlussfassung erfolgt unter separaten Tagesordnungspunkten.
Die frühzeitige Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB fand im Zeitraum vom 10.03.2023 bis zum 06.04.2023 statt.
Die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB fand in der Zeit vom 06.06.2023 bis zum 07.07.2023 statt. Die Beteiligung der durch die Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB fand ebenfalls in der Zeit vom 06.06.2023 bis zum 07.07.2023 statt.
Die Abwägungen der eingegangenen Anregungen werden vom Planungsbüro NWP aus Oldenburg in der Fachausschusssitzung am 18.09.2023 vorgestellt.
Finanzielle
Auswirkungen:
Durch den Abschluss eines Durchführungsvertrages entstehen der Gemeinde Apen keine Kosten.
Anlagen:
Planzeichnung
Begründung inkl. Umweltbericht
Bestandsplan Biotoptypen
Verkehrsgutachten
Geruchsgutachten
Lärmschutzgutachten
Entwässerungsgutachten
Abwägung frühzeitige Beteiligung
Abwägung Auslegung