Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

Der Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss des Verwaltungsausschusses vom 12.06.2018 zum Bebauungsplan Nr. 133 – Apen, Gelände am Hafenbecken – wird aufgehoben.

Der Rat der Gemeinde Apen beschließt die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 14 – Apen, Gelände am Hafenbecken – mit einem Allgemeinen Wohngebiet. Das Plangebiet ergibt sich aus der der Niederschrift des Gemeinderates vom 25.06.2019 beigefügten Skizze. Die Bauleitplanung erfolgt im Parallelverfahren mit der 14. Änderung des Flächennutzungsplans (2017) – Apen, Gelände am Hafen­becken –.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.

Der Begründung wird gemäß § 2 a BauGB ein Umweltbericht beigefügt.

Mit dem Eigentümer wird ein Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 14 abgeschlossen.

Der Rat der Gemeinde Apen beschließt für den o.g. Bauleitplan die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteili­gung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB.


Ratsherr (RH) Reil erläutert die Beschlussvorlage.

 

RH Martens teilt mit, dass es eine Verbesserung für den Ortseingang Apen ist. Einige haben sich eine Gastronomie an der Stelle gewünscht. Man sollte im Kontakt mit dem Sportfischereiverein bleiben.