Beschlussvorschlag:
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Apen beschließt die
Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 135 – ehemaliges Dockgelände,
westlicher Bereich – im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB.
Das Plangebiet ergibt sich aus der der Niederschrift der
Sitzung des Verwaltungsausschusses am 08.03.2022 beigefügten Skizze.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss
gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Darüber hinaus beschließt der Verwaltungsausschuss für die 1.
Änderung des Bebauungsplans Nr. 135 – ehemaliges Dockgelände, westlicher
Bereich – die öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung
berührt werden, gemäß § 13 a Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 2
und 3 und § 3 Abs. 2 BauGB.
Sachverhalt:
Mit Beschluss vom 20.07.2021 hat
der Rat der Gemeinde den Bebauungsplan Nr. 135 – ehemaliges Dockgelände – als
Satzung beschlossen.
In einem Auslobungsverfahren für
die westlichen Flächen „Dock Ost“ und „Dock West“ auf dem ehemaligen
Dockgelände haben 5 Investoren Angebote abgegeben. Die Projekte wurden u.a. in
der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 19.10.2021 vorgestellt. Den Zuschlag
hat der Bieter Aschenbeck und Aschenbeck aus Oldenburg erhalten.
Für die Umsetzung des Projektes
sind Anpassungen notwendig, so dass der Bebauungsplan entsprechend geändert
werden sollte.
Es handelt sich dabei um
Anpassungen bezüglich der Gebäudehöhen, der Geschossigkeit und der
Verkehrsfläche.
Die bisher bauplanungsrechtlich
vorgesehene Möglichkeit der Errichtung eines Turmes ist aufgrund der geplanten
Gebäudekubaturen des Investors nicht mehr angedacht. Die Gebäudehöhe wird von
25 m auf 12 m und die Vollgeschosse werden von 8 auf 3 entsprechend reduziert.
Dieses schafft auch Klarheit in
der öffentlichen Kommunikation.
Im Bereich der ÖPNV-Anlage
schaffen die Änderungen in der Gebäudehöhe (von 12 m auf 15 m) und der
Geschossigkeit (von 3 auf 4) die notwendigen planungsrechtlichen Rahmenbedingungen.
Die Verkehrsfläche wird aufgrund
der Stellplatzsituation im Bereich der Erschließungsstraße geringfügig
angepasst.
Näheres wird durch das
Planungsbüro NWP in der Sitzung erläutert.
Finanzielle
Auswirkung:
Planungskosten sind aus dem entsprechenden Budget zu
begleichen.
Anlagen:
Geltungsbereich
Planentwurf