Betreff
B-Plan Nr. 135, 1. Änderung - ehemaliges Dockgelände, westlicher Bereich - Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss
Vorlage
VO/930/2022
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Apen beschließt die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 135 – ehemaliges Dockgelände, westlicher Bereich – im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB.

 

Das Plangebiet ergibt sich aus der der Niederschrift der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 08.03.2022 beigefügten Skizze.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

Darüber hinaus beschließt der Verwaltungsausschuss für die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 135 – ehemaliges Dockgelände, westlicher Bereich – die öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, gemäß § 13 a Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 und § 3 Abs. 2 BauGB.

 


Sachverhalt:

Mit Beschluss vom 20.07.2021 hat der Rat der Gemeinde den Bebauungsplan Nr. 135 – ehemaliges Dockgelände – als Satzung beschlossen.

 

In einem Auslobungsverfahren für die westlichen Flächen „Dock Ost“ und „Dock West“ auf dem ehemaligen Dockgelände haben 5 Investoren Angebote abgegeben. Die Projekte wurden u.a. in der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 19.10.2021 vorgestellt. Den Zuschlag hat der Bieter Aschenbeck und Aschenbeck aus Oldenburg erhalten.

 

Für die Umsetzung des Projektes sind Anpassungen notwendig, so dass der Bebauungsplan entsprechend geändert werden sollte.

Es handelt sich dabei um Anpassungen bezüglich der Gebäudehöhen, der Geschossigkeit und der Verkehrsfläche.

 

Die bisher bauplanungsrechtlich vorgesehene Möglichkeit der Errichtung eines Turmes ist aufgrund der geplanten Gebäudekubaturen des Investors nicht mehr angedacht. Die Gebäudehöhe wird von 25 m auf 12 m und die Vollgeschosse werden von 8 auf 3 entsprechend reduziert.

 

Dieses schafft auch Klarheit in der öffentlichen Kommunikation.

 

Im Bereich der ÖPNV-Anlage schaffen die Änderungen in der Gebäudehöhe (von 12 m auf 15 m) und der Geschossigkeit (von 3 auf 4) die notwendigen planungsrechtlichen  Rahmenbedingungen.

 

Die Verkehrsfläche wird aufgrund der Stellplatzsituation im Bereich der Erschließungsstraße geringfügig angepasst.

 

Näheres wird durch das Planungsbüro NWP in der Sitzung erläutert.

 


Finanzielle Auswirkung:

Planungskosten sind aus dem entsprechenden Budget zu begleichen.

 


Anlagen:

Geltungsbereich

Planentwurf