Beschlussvorschlag:
Der
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Apen beschließt die 28. Änderung des
Flächennutzungsplans der Gemeinde Apen – Familienquartier Hengstforder Eichen –
sowie die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 142 der Gemeinde Apen – Familienquartier
Hengstforder Eichen – mit einem allgemeinen Wohngebiet, einer Fläche für den
Gemeinbedarf und einem Mischgebiet.
Das Plangebiet ergibt sich aus den der Niederschrift des
Verwaltungsausschusses am 11.06.2024 beigefügten Skizzen.
Den Begründungen wird gemäß § 2 a BauGB ein Umweltbericht
beigefügt.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss
nach § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Der
Verwaltungsausschuss beschließt weiterhin für die o.g. Bauleitpläne die
frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, die öffentliche
Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung
berührt werden, gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB.
Sachverhalt:
Im südlichen Bereich der
Einmündung Hauptstraße/Industriestraße in Augustfehn auf dem derzeitigen
Gelände der Firma Gardeur, dem ehemaligen Gelände der Firma T.E. Jensen und
weiter südlich gelegenen Flächen sollen sowohl Wohnbauflächen als auch Flächen
für verträgliche Gewerbeansiedlungen und für den Gemeinbedarf zur Ansiedlung
einer weiteren dringend benötigten Kita entstehen. Hierfür haben die private
Investoren Bernd und Sönke Hinrichs erfolgreiche Verhandlungen mit den
bisherigen Eigentümern geführt, was nun eine entsprechende Bauleitplanung zur
Folge haben soll.
Vorgesehen ist die Festsetzung
eines allgemeinen Wohngebietes im Westen sowie einer Fläche für den
Gemeinbedarf und eines Mischgebietes im Osten des Geltungsbereiches. Die
genannte Kita soll dabei auf der Fläche für den Gemeinbedarf entstehen. Im
Mischgebiet ist sowohl die Schaffung von weiterem Wohnraum als auch von Flächen
für verträgliche Gewerbeansiedlungen angedacht.
Im weiteren Verfahren ist die
verkehrliche Anbindung, die Entwässerung des Gebietes, Regelungen zu
Lärm- und ggfs. Geruchsbelastungen usw. zu klären. Dabei soll nach dem
derzeitigen Stand die Entwässerung des Gebietes nach entsprechender Rückhaltung bzw.
Drosselung der Einleitung in südliche Richtung über die vorhandenen
Verbandsgewässer erfolgen. Hierfür sind entsprechende Gutachten zu erstellen
und mit den Fachbehörden abzustimmen.
Es ist eine Änderung des Flächennutzungsplans und eine Aufstellung eines
Bebauungsplans erforderlich.
Die Öffentlichkeitsbeteiligungen sind in Form von öffentlichen
Auslegungen vorgesehen.
Die Erschließungsträger Bernd und Sönke Hinrichs von der Hinrichs Projektentwicklung GmbH aus Westerstede-Lindern und das Planungsbüro NWP aus Oldenburg werden die Planungen in der Sitzung des Bau- und Planungsausschuss am 27.05.2024 vorstellen.
Finanzielle Auswirkungen:
Durch einen noch abzuschließenden Erschließungsvertrag mit städtebaulicher Regelung mit den Erschließungsträgern entstehen der Gemeinde Apen voraussichtlich keine Kosten.
Anlagen:
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Geltungsbereich 28. FNP-Änderung
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Geltungsbereich Bebauungsplan Nr. 142
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Planentwurf Flächennutzungsplan
- Planentwurf Bebauungsplan Nr. 142