Beschlussvorschlag:
Der
vorrangige Sanierungsbedarf der Sporthalle Apen wird anerkannt und
mittelfristig sollen dafür umfangreiche Maßnahmen eingeleitet werden.
Die
Verwaltung erhält den Auftrag, mögliche Fördermittel für die kommenden
Kalenderjahre anzustreben. Von einer Antragstellung für Fördermittel im Jahr
2021 ist abzusehen, da eine gute Umsetzung finanziell und auch aufgrund der
hohen Auslastung der Fachbereiche im Rathaus nicht gewährleistet wäre.
Der
Finanzausschuss im Herbst 2020 soll das Thema zur Sanierung der Sporthalle Apen
behandeln und berücksichtigen, um in den Folgejahren ein Finanzierungsmodell mit
oder ohne Anbau zu ermitteln.
Der
Arbeitskreis Schulstandort Apen soll die Bedarfe in Sachen Sporthalle
berücksichtigen. Es ist gewünscht, dass sich der TV Apen an dem Arbeitskreis
beteiligt, um einen Raum für Sportmöglichkeiten mit kleineren Gruppen für
Schule/Kita und Verein in dem Konzept (Schule/Sporthalle) zu realisieren.
Sachverhalt:
In der Sitzung des Sport- und
Kulturausschusses am 04.11.2019 wurde über den Antrag des TV Apen für den Anbau
einer Gymnastikhalle an die Sporthalle Apen beraten. Es wurde der folgende
einstimmige Beschluss gefasst:
Die Verwaltung erhält den Auftrag zu ermitteln, welche
Kriterien für die Fördermittel aus den VW-Millionen (Runderlass L3-52 420)
erfüllt werden müssen. Der allgemeine Aufwand auch im Bezug auf des
Bestandsgebäude wird ermittelt (Sanierung Dach usw.). Die Ergebnisse sollen in
einem Sport- und Kulturausschuss Anfang 2020 beraten werden, um eine Lösung
(finanzielle Möglichkeiten) zu erarbeiten.
Gegebenenfalls kann dann ein Förderantrag erfolgen. Die Sanierungsbedarfe auch
an den anderen gemeindlichen Sportstätten sind zu ermitteln und vorzulegen.
Eine überschlägige Bewertung der
Sporthallen Mühlenstraße in Augustfehn, Schulstraße in Augustfehn und Apen
wurde durch die Verwaltung vorgenommen (siehe Anlage).
Nach der ersten Bewertung durch
unser Haus, die in der Sitzung vorgestellt wird, ist zu erkennen, dass der
Gesamtbedarf bei der Halle in Apen am höchsten festzuhalten ist. Ein mindestens
mittelfristiger Sanierungsbedarf wird in vielen Bereichen gesehen.
Es konnte gelingen eine weitere
Beurteilung für diese Halle durch die
Planungsgruppe burgemeister+menzel einzukaufen. Eine Kostenschätzung für die
Sanierung der Sporthalle Apen wurde vorgenommen und wird in der Sitzung durch
Herrn Burgemeister vorgestellt.
Hierbei wurde ein
Sanierungsvolumen i.H.v.
2.228.731,13 Euro (Stand 28.02.2020, Baukostenermittlung
2020)
ermittelt. Falls eine Erweiterung der bestehenden Sporthalle mit dem
Bewegungsraum erfolgen sollte, würden sich die Kosten um
487.900,00
Euro (Stand 05.02.2018, Architekturbüro Droste, Droste & Urban) auf
insgesamt
2.716.631,13 Euro erhöhen.
Bis zur
Sitzung wird alternativ eine Grobkostenberechnung für einen Ersatzbau (Zweifeldhalle,
Tribüne und Bewegungsraum) inkl. Abriss durch das o.g. Planungsbüro
durchgeführt und zum Wirtschaftlichkeitsvergleich ebenfalls in der Sitzung
vorgestellt.
Finanzierungsmöglichkeiten:
Der Auftrag
lautete ebenfalls Fördermöglichkeiten zu beleuchten. Es steht außer Frage, dass
ohne Fördermittel keine Komplettmaßnahmen angeschoben werden können.
Als
Fördermöglichkeiten kommen Mittel aus der beigefügten Richtlinie über die
Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Sportstättenbaus (Landesmittel, „VW
Millionen“) und aus einem nach aktuell vorliegenden Informationen noch im Jahr
2020 neu aufgelegten Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den
Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ (Bundesmittel, als Anlage „Projektaufruf
2018“) in Betracht.
Landesmittel:
Nach der
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des
Sportstättenbaus ist grds. je nach Wirtschaftlichkeit entweder die Sanierung
oder der Ersatz förderfähig. Ausnahmsweise ist auch eine Erweiterung
förderfähig. Als Förderkriterien werden
-
das Alter,
-
die Verbesserung
des energetischen Zustandes,
-
die Auslastung
der Sportstätte und
-
regional
ausgewogene Verteilung der Mittel
genannt. Der
Fördersatz kann bei Gebietskörperschaften wie der Gemeinde Apen auf mind. 40 %, bei finanzschwachen Kommunen auf
bis zu 80 %, höchstens jedoch auf 400.000
Euro, festgelegt werden. Bei Sportvereinen ist die Förderung auf 30 %
(Bestandsicherungsmaßnahmen) bzw. 35 % (Bestandsentwicklungsmaßnahmen) zur
zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 100.000 Euro, begrenzt. Für den
Förderantrag ist eine Kostenermittlung nach DIN 276 notwendig. Eine solche
Kostenermittlung wurde bereits, wie vorgenannt, mit Datum vom 28.02.2020
durchgeführt und liegt als Anlage bei. Bewilligungsbehörde ist das
Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport in Hannover.
Dieser
Förderantrag müsste zum 31.03. d.J. für das Folgejahr eingereicht werden.
Näheres ist der anliegenden Richtlinie zu entnehmen. Also könnte man zum
31.03.2020 den Antrag fristgerecht beim Land einreichen, um ggfs. die
Landesmittel noch für das Jahr 2021 zu erreichen. (VA und Ratsbeschluss wären
nachzuholen)
Bundesmittel:
Beim
Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport,
Jugend und Kultur“ handelt es sich um eine Einzelförderung des Bundes.
Zuständig war nach dem Projektaufruf 2018 das Bundesinstitut für Bau-, Stadt-
und Raumforschung (BBSR) im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBBR). Die
Gemeinden Wiefelstede und Bad Zwischenahn sollen in diesem Jahren davon bei
diesem Programm bedacht werden. Der Projektaufruf für das Jahr 2020 wurde noch
nicht herausgegeben. Dieses soll nach den vorliegenden Informationen zum Herbst
diesen Jahres erfolgen. Antragsberechtigt sind hier nur Kommunen. Der
Fördersatz lag in 2018 bei 45 %
(Grundsatz) bzw. 90 % (Haushaltsnotlage). Der Eigenanteil durfte damals
jedoch nicht durch das Land ersetzt werden. Der vorgeschaltete Projektvorschlag
war im Jahr 2018 bis zum 31. August, der Zuwendungsantrag bis zum 15. November
abzugeben. Zu den Auswahlkriterien zählten im damaligen Programm:
-
besondere
regionale oder überregionale Wahrnehmbarkeit
-
begründeter
Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt und zur sozialen Integration im
Quartier der Kommune
-
erhebliches und
überdurchschnittliches Investitionsvolumen
-
Machbarkeit und
zügige Umsetzbarkeit, langfristige Nutzbarkeit
-
städtebauliche
Einbindung in das Wohnumfeld und baukulturelle Qualität
-
überdurchschnittliche
fachliche Qualität, insbesondere hinsichtlich des gesellschaftlichen
Zusammenhalts und der sozialen Integration (einschließlich
Barrierefreiheit/-armut) und / oder Klimaschutz
-
hohes
Innovationspotential
Nach den
vorliegenden Informationen werden EU-Förderungen hierauf angerechnet.
Landesmittel seien jedoch nicht schädlich. Die Bundesmittel werden
voraussichtlich wieder für das Jahr 2021 aufgelegt.
Somit könnte
vorbehaltlich der Genehmigung eine Förderung parallel aus Landes- und
Bundesmitteln erfolgen. Abgrenzungen müssten erfolgen und abgeprüft werden.
Bauliche Abwicklung im Rathaus
Es stellt
sich nunmehr die Frage, ob die Gemeinde Apen das Volumen von 2,7 Mio. Euro für
die Sporthalle Apen aufwenden möchte oder
in Teilabschnitten tätig wird. Verwaltungsseitig wird empfohlen das
Projekt als Ganzes anzugehen. Ferner
wäre zu überlegen in welchem Kalenderjahr eine Umsetzung sicherzustellen
wäre.
Mit einer
aktuellen Antragstellung zum 31.03.2020 und einem ergänzenden Förderantrag im
Herbst für evtl. Fördermittel des Bundes 2021 wäre die Umsetzung im Jahr 2021
anzugehen.
Verwaltungsseitig
wird die bauliche Maßnahme im Jahr 2021 kritisch gesehen, da unsere
Fachbereiche bereits mit vielfältigen Projekten stark eingebunden sind. Ferner
ist es eine berechtigte Überlegung, ob die Erweiterung der Halle um einen
Bewegungsraum mit einem Volumen von 488.000 Euro (zzgl. Kostensteigerung) zum
jetzigen Zeitpunkt die richtige Investition am Schulstandort Apen ist, da die
IGS zukünftig das Gebäude in Apen nicht mehr nutzen wird. Die Gemeinde kann den
neuen ergänzenden Raum nur fördern, wenn dort auch Schul- bzw.
Kindergartensport betrieben werden soll, was sicherlich der Fall sein wird.
Es wurde im
Arbeitskreis Schulstandort Apen bereits andiskutiert, wie die freiwerdenden
Räume im Schulgebäude Apen genutzt werden könnten, wenn die OBS/IGS nicht mehr
am Ort ist. Es stellt sich nunmehr die Frage, ob sich im Schulgebäude oder bei
einer Mensalösung Bewegungsräume auch für den TV Apen ergeben?
Wäre bei dem
Volumen von 488.000,00 Euro eine Kostenbeteiligung des TV Apen zu realisieren?
Bei den
finanziellen Aufwendungen für die Gemeinde sind die aktuelle Finanzsituation
und die vielen Großprojekte der Gemeinde zum jetzigen Zeitpunkt zu würdigen.
Vor dem Aspekt der aktuell laufenden Baumaßnahmen, der Kostensteigerung im
Bauwesen und der damit bereits einhergehenden geplanten Neuverschuldung sollte
das Projekt Sporthalle Apen jetzt nicht negativ oder positiv beschlossen
werden, denn der Bedarf einer Sanierung/Erneuerung wird unbestritten anerkannt.
Es wäre
daher abzuwarten, ob in den kommenden Monaten eine besser bewertbare und weiter
belastbare Finanzsituation aufgrund der Baufortschritte in den bestehenden
Maßnahmen entstehen wird. Die Auslastung des Fachbereiches Bauen, Sport, Kultur
und Verkehr für die Jahre 2022 bis 2025 wäre dann ebenfalls besser zu bewerten.
Finanzielle
Auswirkung:
Bei einer geförderten Sanierung und Erweiterung der Sporthalle Apen müssen entsprechende Haushaltsmittel für den Eigenanteil bereitgestellt werden.
Anlagen:
- Einschätzung des baulichen
Zustandes der Sporthallen
- Kostenschätzung Sporthalle
Apen
- Kostenschätzung und
Planskizze Gymnastikhalle als Erweiterung
- Richtlinie über die
Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Sportstättenbaus
- Bundesprogramm „Sanierung
kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur
.