Beschlussvorschlag:

Der Abwägungsbeschluss des Verwaltungsausschusses vom 03.05.2023 bzgl. der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Träger- und Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB wird hiermit aufgehoben.

 

Der Rat der Gemeinde Apen beschließt die Abwägung für die während der frühzeitigen öffentlichen Auslegung der Änderung Nr. 24 des Flächennutzungsplans (2017) – Gemeindegebiet, Windenergie – vorgebrachten Anregungen sowie für die Stellungnahmen der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange. Der Abwägungstext ist der Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates am 26.09.2023 beigefügt.

 

Der Rat der Gemeinde Apen beschließt die Abwägung für die während der öffentlichen Auslegung der Änderung Nr. 24 des Flächennutzungsplans (2017) – Gemeindegebiet, Windenergie – vorgebrachten Anregungen sowie für die Stellungnahmen der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange. Der Abwägungstext ist der Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates am 26.09.2023 beigefügt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Personen sowie die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, welche Anregungen vorgebracht haben, von dem Ergebnis der Abwägung mit Angabe der Gründe zu unterrichten.

Der Begründung wurde ein Umweltbericht beigefügt.

 

Der Rat der Gemeinde Apen beschließt den ihm vorgelegten Entwurf der Änderung Nr. 24 des Flächennutzungsplans (2017) – Gemeindegebiet, Windenergie –, bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung. Der Rat stimmt hierbei der Aufnahme der Abwägungsergebnisse in die Begründung zu.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Änderung Nr. 24 des Flächennutzungsplans (2017) gemäß § 6 Abs. 1 BauGB dem Landkreis Ammerland zur Genehmigung vorzulegen sowie die Erteilung der Genehmigung ortsüblich bekanntzumachen.

 


RH Orth erläutert die Beschlussvorlage und fasst zusammen, dass mit der Änderung des Flächennutzungsplanes, die rechtlichen Vorgaben, die seitens des Gesetzgebers an die Gemeinde gestellt wurden, unter der Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger im Rahmen von Bürgerversammlungen, erfüllt wurden.

 

RH Albrecht äußert, dass es vor allem notwendig war, mit Hilfe einer sachlichen Diskussion den vielen Bedenken und Befürchtungen der Bevölkerung entgegen zu treten. Er persönlich hätte sich noch mehr Flächen für den Ausbau erneuerbarer Energien gewünscht. Seines Erachtens wird aber mit dem Abwägungs- und Feststellungsbeschluss eine bürgerverträgliche Planung auf den Weg gebracht und eine Grundlage für die weiteren Planungen in der Zukunft geschaffen.

 

GVR Rosendahl weist drauf hin, dass im Nachhinein noch kleine Veränderungen in der Flächenbilanz vorgenommen werden musste, die aber keine Auswirkung auf die Darstellung der Sondergebiete haben.

 

Die Erdleitungen und Tennetleitungen erfordern einen geringeren Schutzabstand als ursprünglich vorgesehen, so dass sich einige Potentialflächen leicht vergrößern. Insgesamt ergibt sich durch die Anpassungen eine Verbesserung der Flächenbilanz von 7,84 % auf 7,98 %.

 

BM Huber fasst noch einmal zusammen, dass für die Gemeinde das erste Ziel erreicht ist und dem Wunsch des Gesetzgebers auf Schaffung von Potentialflächen für Windenergie nachgekommen wurde. Es bleibt abzuwarten, was die Planungen des Landkreises Ammerland, der nach der regionalen Raumordnungsplanung höhere Ziele erreichen muss als die Gemeinden, ergeben. Hierbei wird sicherlich auch noch einmal die Planung der Gemeinden betrachtet und überprüft.