Sitzung: 26.09.2023 Gemeinderat der Gemeinde Apen
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: VO/209/2023
Beschlussvorschlag:
Der Abwägungsbeschluss des Verwaltungsausschusses vom 03.05.2023 bzgl. der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Träger- und Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB wird hiermit aufgehoben.
Der Rat der Gemeinde Apen beschließt die Abwägung für die während der frühzeitigen öffentlichen Auslegung der Änderung Nr. 24 des Flächennutzungsplans (2017) – Gemeindegebiet, Windenergie – vorgebrachten Anregungen sowie für die Stellungnahmen der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange. Der Abwägungstext ist der Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates am 26.09.2023 beigefügt.
Der Rat der Gemeinde Apen beschließt die Abwägung für die während der öffentlichen Auslegung der Änderung Nr. 24 des Flächennutzungsplans (2017) – Gemeindegebiet, Windenergie – vorgebrachten Anregungen sowie für die Stellungnahmen der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange. Der Abwägungstext ist der Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates am 26.09.2023 beigefügt.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Personen sowie die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, welche Anregungen vorgebracht haben, von dem Ergebnis der Abwägung mit Angabe der Gründe zu unterrichten.
Der Begründung wurde ein Umweltbericht beigefügt.
Der Rat der Gemeinde Apen beschließt den ihm vorgelegten Entwurf
der Änderung Nr. 24 des Flächennutzungsplans (2017) – Gemeindegebiet,
Windenergie –, bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung. Der Rat
stimmt hierbei der Aufnahme der Abwägungsergebnisse in die Begründung zu.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Änderung Nr. 24 des Flächennutzungsplans (2017) gemäß § 6 Abs. 1 BauGB dem Landkreis Ammerland zur Genehmigung vorzulegen sowie die Erteilung der Genehmigung ortsüblich bekanntzumachen.
RH Orth erläutert
die Beschlussvorlage und fasst zusammen, dass mit der Änderung des
Flächennutzungsplanes, die rechtlichen Vorgaben, die seitens des Gesetzgebers
an die Gemeinde gestellt wurden, unter der Beteiligung der Bürgerinnen und
Bürger im Rahmen von Bürgerversammlungen, erfüllt wurden.
RH Albrecht äußert,
dass es vor allem notwendig war, mit Hilfe einer sachlichen Diskussion den
vielen Bedenken und Befürchtungen der Bevölkerung entgegen zu treten. Er
persönlich hätte sich noch mehr Flächen für den Ausbau erneuerbarer Energien
gewünscht. Seines Erachtens wird aber mit dem Abwägungs- und
Feststellungsbeschluss eine bürgerverträgliche Planung auf den Weg gebracht und
eine Grundlage für die weiteren Planungen in der Zukunft geschaffen.
GVR Rosendahl weist
drauf hin, dass im Nachhinein noch kleine Veränderungen in der Flächenbilanz
vorgenommen werden musste, die aber keine Auswirkung auf die Darstellung der
Sondergebiete haben.
Die Erdleitungen
und Tennetleitungen erfordern einen geringeren Schutzabstand als ursprünglich
vorgesehen, so dass sich einige Potentialflächen leicht vergrößern. Insgesamt
ergibt sich durch die Anpassungen eine Verbesserung der Flächenbilanz von 7,84
% auf 7,98 %.
BM Huber fasst noch
einmal zusammen, dass für die Gemeinde das erste Ziel erreicht ist und dem
Wunsch des Gesetzgebers auf Schaffung von Potentialflächen für Windenergie
nachgekommen wurde. Es bleibt abzuwarten, was die Planungen des Landkreises
Ammerland, der nach der regionalen Raumordnungsplanung höhere Ziele erreichen
muss als die Gemeinden, ergeben. Hierbei wird sicherlich auch noch einmal die
Planung der Gemeinden betrachtet und überprüft.