Beschlussvorschlag:

Der Abwägungsbeschluss des Verwaltungsausschusses vom 03.05.2023 bzgl. der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Träger- und Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB wird hiermit aufgehoben.

 

Der Rat der Gemeinde Apen beschließt die Abwägung für die während der frühzeitigen öffentlichen Auslegung der Änderung Nr. 24 des Flächennutzungsplans (2017) – Gemeindegebiet, Windenergie – vorgebrachten Anregungen sowie für die Stellungnahmen der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange. Der Abwägungstext ist der Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates am 26.09.2023 beigefügt.

 

Der Rat der Gemeinde Apen beschließt die Abwägung für die während der öffentlichen Auslegung der Änderung Nr. 24 des Flächennutzungsplans (2017) – Gemeindegebiet, Windenergie – vorgebrachten Anregungen sowie für die Stellungnahmen der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange. Der Abwägungstext ist der Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates am 26.09.2023 beigefügt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Personen sowie die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, welche Anregungen vorgebracht haben, von dem Ergebnis der Abwägung mit Angabe der Gründe zu unterrichten.

Der Begründung wurde ein Umweltbericht beigefügt.

 

Der Rat der Gemeinde Apen beschließt den ihm vorgelegten Entwurf der Änderung Nr. 24 des Flächennutzungsplans (2017) – Gemeindegebiet, Windenergie –, bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung. Der Rat stimmt hierbei der Aufnahme der Abwägungsergebnisse in die Begründung zu.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Änderung Nr. 24 des Flächennutzungsplans (2017) gemäß § 6 Abs. 1 BauGB dem Landkreis Ammerland zur Genehmigung vorzulegen sowie die Erteilung der Genehmigung ortsüblich bekanntzumachen.

 


Sachverhalt:

Aufgrund der Entwicklung im Bereich der Windenergie wurde am 20.07.2021 durch den Rat der Gemeinde Apen der Aufstellungsbeschluss für die 24. Änderung des Flächennutzungs­plans (2017) gefasst.

 

Im Vorfeld der vom Baugesetzbuch vorgeschriebenen Auslegungsverfahren fand am 01.11.2022 eine Bürgerinformationsveranstaltung statt, um der Öffentlichkeit die Notwendigkeit der Planung zu verdeutlichen.

 

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Apen hat am 10.01.2023 den Auslegungsbeschluss für die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, gem. § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen. Darüber erhielt die Verwaltung den Auftrag, mit einer Höhe der Referenzanlagen von 220 m die Planung durchzuführen.

 

Die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behörden-/Trägerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB fand im Zeitraum vom 13.02.2023 bis zum 17.03.2023 statt.

 

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Apen hat am 03.05.2023 den Abwägungsbeschluss für die eingegangenen Stellungnahmen in der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behörden-/Trägerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB gefasst. Darüber hinaus hat der Verwaltungsausschuss am 03.05.2023 den Auslegungsbeschluss für die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, gem. § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen. Aufgrund von nachträglich eingegangenen Stellungnahmen zu den Unterlagen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wurde die Abwägungstabelle nochmal ergänzt und daher müssen auch diese Abwägungsergebnisse neu beschlossen werden. Diese nachträglichen Stellungnahmen werden vollständigkeitshalber aufgenommen um das Verfahren zu komplettieren. Sie haben jedoch keinen Einfluss auf die bereits erfolgten Beratungs­ergebnisse.

 

Die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB fand in der Zeit vom 18.07.2023 bis zum 21.08.2023 statt. Die Beteiligung der durch die Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB fand ebenfalls in der Zeit vom 18.07.2023 bis zum 21.08.2023 statt.

 

Die Abwägungen der eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen werden vom Planungsbüro NWP aus Oldenburg in der Fachausschusssitzung am 18.09.2023 vorgestellt.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Die Kosten werden aus dem Budget Planungskosten bezahlt.


Anlagen:

Planzeichnung

Begründung inkl. Umweltbericht

Karten Standortkonzept (Karten 1a und b, 2-7)

Abwägung frühzeitige Beteiligung

Abwägung Auslegung